Abmahnung der Rechtsanwälte rka Reichelt Klute Aßmann im Auftrag der Koch Media GmbH – Computerspiel „Batman: Arkham Asylum“

Die Rechtsanwälte rka Reichelt Klute Aßmann mahnen derzeit für die Koch Media GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „Batman: Arkham Asylum“ ab. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, das Spiel in Internettauschbörsen heruntergeladen und zum Download bereit gehalten zu haben. Das Schreiben enthält neben der ermittelten IP-Adresse des Anschlussinhabers eine vorformulierte Unterlassungserklärung, für deren Abgabe die Frist sehr kurz bemessen ist. Darüber hinaus wird der Anschlussinhaber aufgefordert, zur einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit einen pauschalen Betrag in Höhe von 650,00 € zu bezahlen. In dem Schreiben wird dabei bewusst der Eindruck erweckt, dass der Anschlussinhaber nach den Grundsätzen der urheberrechtlichen Störerhaftung in jedem Fall zur Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung der entstandenen Kosten verpflichtet sei.

Von einer vorschnellen Zahlung des geforderten Betrags und der Abgabe der Unterlassungserklärung ist dringend abzuraten, zumal die vorgesehene Vertragsstrafe in Höhe von 6.000,00 € sehr hoch bemessen ist. Sie erkennen durch Ihre Unterschrift die Verletzungshandlung in vollem Umfang an. Allerdings sollten Sie die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung keinesfalls verstreichen lassen und untätig bleiben, da in diesem Fall eine einstweilige Verfügung mit erheblich höhren Kosten droht. Wenden Sie sich deshalb an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der prüft, ob Sie aus rechtlicher Sicht überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können und für Sie gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung formuliert. Hier ist insbesondere vor der eigenhändigen Formulierung solcher Unterlassungserklärungen oder der Heranziehung entsprechender Muster aus dem Internet zu warnen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte rka Reichelt Klute Aßmann erhalten haben, dürfen Sie sich gerne an mich wenden. Gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und erarbeiten eine individuelle Verteidigungsstrategie. An deren Ende steht oftmals das Ergebnis, dass Sie gar nichts oder nur eine erheblich niedrigere Summe an die Gegenseite bezahlen müssen.