Der angespannte Wohnungsmarkt in Tübingen bringt häufig auch rechtliche Probleme mit sich. Je knapper Wohnungen sind, desto höhere Mieten und Kautionen fordern Vermieter. Auch Nebenkostenabrechnungen bewegen sich oftmals in schwindelerregender Höhe. Generell lässt sich sagen, dass das Mietrecht und auch die Rechtsprechung mieterfreundlich sind. So hat der BGH viele Mietvertragsklauseln, die Schönheitsreparaturen, Mietkaution und Nebenkosten betreffen, für nichtig erklärt. Auch eine Mieterhöhung ist nur in bestimmten Grenzen zulässig. Die Vereinbarung einer Staffel-Miete kann unwirksam sein.
Doch auch Vermieter genießen gesetzlichen Schutz, wenn die Mietsache Schaden nimmt oder das Haus oder die Wohnung für den eigenen Bedarf benötigt wird.
Ein häufiger Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter sind Mängel der Mietsache. Wenn Lärm oder eine kaputte Heizung den Wohnwert beeinträchtigten, kann der Mieter die Miete mindern. Hierbei gilt es jedoch die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten, insbesondere ist auf den Mangel dem Vermieter gegenüber hinzuweisen. Reagiert der Vermieter trotz angemessener Fristsetzung nicht, kann die Mängelbeseitigung auch durch den Mieter vorgenommen werden.
Im Mietrecht klären wir für Sie alle Fragen im Zusammenhang mit