Die Erstberatung ist - wie der Name schon sagt - eine Beratung mit dem Ziel der ersten rechtlichen Einschätzung der Angelegenheit. Die Erstberatung dient nicht dazu, eine schnelle und vollständige Lösung des Problems zu bieten. Dies kann eine Erstberatung in der Regel nicht leisten. Sie soll Sie vielmehr in die Lage versetzen zu entscheiden, ob Sie die Angelegenheit weiter verfolgen wollen oder nicht.
Den größten Gewinn haben Sie von unserem Gespräch, wenn Sie uns im Vorfeld Ihr Problem schriftlich schildern und - soweit vorhanden – die entsprechenden Unterlagen in Kopie beifügen. So können wir uns gezielter auf Sie vorbereiten.
Für die Erstberatung berechnen wir - unabhängig von der Dauer des Gesprächs - in der Regel einen Betrag in Höhe von 190,00 € zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer. Ist die Angelegenheit komplex, rechtlich anspruchsvoll oder ist bereits für die Erstberatung eine umfangreichere Einarbeitung in die Materie erforderlich, kann das Honorar für einen ersten Beratungstermin auch höher liegen.