Die Rechtsanwälte Waldorf mahnen für die Sony Music Entertainment Germany GmbH nach wie vor verstärkt Hörbücher ab, so zum Beispiel diverse Folgen der Reihen "TKKG" (163 - die Makler-Mafia, 164 -
Operation Hexen Graffiti) oder "Die drei ???" (Das verfluchte Schloß, SMS aus dem Grab, Der Fluch des Drachen). Den Abgemahnten wird vorgeworfen, das Hörbuch in Internettauschbörsen (z.B.
edonkey) zum Download angeboten zu haben. Wie üblich enthält das Schreiben neben der ermittelten IP-Adresse des Anschlussinhabers eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Darüber hinaus wird
der Anschlussinhaber aufgefordert, zur einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit einen Betrag in Höhe von 856,00 € zu bezahlen. Dieser setzt sich aus einer Schadensersatzforderung in Höhe von
350,00 € sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 € zusammen. In dem Schreiben wird umfassend auf die Grundsätze der urheberrechtlichen Störerhaftung eingegangen und durch geschickte
Rechtsprechungszitate beim Anschlussinhaber der Eindruck erweckt, dass er im Zweifel zur Zahlung der geforderten Summe und Abgabe der Unterlassungserklärung verpflichtet sei.
Als Betroffener ist Ihnen von einer vorschnellen Zahlung des geforderten Betrags abzuraten, auch sollten Sie die Unterlassungserklärung in dieser Form nicht unterzeichnen. Allerdings ist es
gefährlich, die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen zu lassen und untätig zu bleiben. In diesem Fall droht Ihnen nämlich eine einstweilige Verfügung mit erheblich höheren
Kosten. Wenden Sie sich deshalb an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der prüft, ob Sie aus rechtlicher Sicht überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können und für Sie gegebenenfalls eine
modifizierte Unterlassungserklärung formuliert. Vor der Heranziehung entsprechender Muster aus dem Internet oder der eigenhändigen Formulierung einer Unterlassungserklärung ist
dabei dringend zu warnen - dies gehört in die Hände eines Fachmanns.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf erhalten haben, dürfen Sie sich gerne an mich wenden. Gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und erarbeiten eine
individuelle Verteidigungsstrategie. An deren Ende steht oftmals das Ergebnis, dass Sie gar nichts oder nur eine erheblich niedrigere Summe bezahlen müssen.