Abmahnung der Waldorf Rechtsanwälte für die Constantin Film GmbH – Wickie und die starken Männer

Die Rechtsanwälte Waldorf mahnen für die Constantin Film GmbH die unerlaubte Verwertung des Films "Wickie und die starken Männer" im Rahmen von Internettauschbörsen ab. Der Anschlussinhaber wird aufgefordert, zur einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Betrag in Höhe von 956,00 € zu bezahlen. Dieser setzt sich aus einer Schadensersatzforderung in Höhe von 450,00 € sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 € zusammen.

Von einer vorschnellen Zahlung des geforderten Betrags ist abzuraten, auch sollten Sie die Unterlassungserklärung in dieser Form nicht unterzeichnen. Gefährlich ist jedoch, die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen zu lassen und untätig zu bleiben. In diesem Fall droht Ihnen nämlich eine einstweilige Verfügung mit erheblich höheren Kosten. Wenden Sie sich deshalb an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der prüft, ob Sie aus rechtlicher Sicht überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können und für Sie gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt. Vor der Heranziehung entsprechender Muster aus dem Internet oder der eigenhändigen Formulierung einer Unterlassungserklärung ist dabei dringend zu warnen - diese gehört in die Hände eines Fachmanns.
 
Nehmen Sie mit mir Kontakt auf, wenn auch Sie eine Abmahnung der Waldorf Rechtsanwälte erhalten haben. Gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und erarbeiten eine individuelle Verteidigungsstrategie. An deren Ende steht oftmals das Ergebnis, dass Sie gar nichts oder nur eine erheblich niedrigere Summe an die Gegenseite bezahlen müssen.