Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte für die Universal Music GmbH – „Zweiohrküken“ Soundtrack

Die Rechtsanwälte Rasch mahnen derzeit für die Universal Music GmbH die unerlaubte Verwertung des Soundtracks zum Film "Zweiohrküken" ab. Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, das Album im Rahmen von Tauschbörsen zum Download im Internet angeboten zu haben. Wie üblich enthält das Schreiben neben der ermittelten IP-Adresse des Anschlussinhabers eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Darüber hinaus wird der Anschlussinhaber aufgefordert, zur einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit einen pauschalen Betrag in Höhe von 1.200,00 € zu bezahlen. Dessen genaue Zusammensetzung (Rechtsanwaltskosten, Schadensersatz) wird nicht näher erläutert.

Als Betroffener ist Ihnen von einer vorschnellen Zahlung des geforderten Betrags abzuraten, auch sollten Sie die Unterlassungserklärung in dieser Form nicht unterzeichnen. Diese ist regelmäßig zu Ihrem Nachteil formuliert, insbesondere erkennen Sie den Anspruch der Gegenseite in vollem Umfang an. Gefährlich ist es jedoch, die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen zu lassen und untätig zu bleiben. In diesem Fall droht Ihnen nämlich eine einstweilige Verfügung bzw. ein Gerichtsverfahren mit erheblich höheren Kosten. Wenden Sie sich deshalb an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der prüft, ob Sie aus rechtlicher Sicht überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können und für Sie gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt. Vor der Heranziehung entsprechender Muster aus dem Internet oder der eigenhändigen Formulierung einer Unterlassungserklärung ist dabei dringend zu warnen - diese gehört in die Hände eines Fachmanns.
 
Rufen Sie mich an, wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch erhalten haben. Gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und erarbeiten eine individuelle Verteidigungsstrategie. An deren Ende steht oftmals das Ergebnis, dass Sie gar nichts oder nur eine erheblich niedrigere Summe bezahlen müssen.