Die Rechtsanwälte Rasch mahnen derzeit für die Universal Music GmbH die unerlaubte Verwertung des Albums "Wir Kinder vom Bahnhof Soul" von Jan Delay ab. Dem
Anschlussinhaber wird vorgeworfen, das Album im Rahmen von Tauschbörsen zum Download im Internet angeboten zu haben. Wie üblich enthält das Schreiben neben der ermittelten IP-Adresse des
Anschlussinhabers eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Darüber hinaus wird der Anschlussinhaber aufgefordert, zur einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit einen pauschalen Betrag in
Höhe von 1.200,00 € zu bezahlen. Dessen genaue Zusammensetzung (Rechtsanwaltskosten, Schadensersatz) wird nicht näher erläutert.
Als Betroffener ist Ihnen von einer vorschnellen Zahlung des geforderten Betrags abzuraten, auch sollten Sie die Unterlassungserklärung in dieser Form nicht unterzeichnen. Gefährlich ist es
jedoch, die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen zu lassen und untätig zu bleiben. In diesem Fall droht Ihnen nämlich eine einstweilige Verfügung bzw. ein Gerichtsverfahren
mit erheblich höheren Kosten. Wenden Sie sich deshalb an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der prüft, ob Sie aus rechtlicher Sicht überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können und für Sie
gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt. Vor der Heranziehung entsprechender Muster aus dem Internet oder der eigenhändigen Formulierung einer
Unterlassungserklärung ist dabei dringend zu warnen. Die Konsequenzen einer ungeschickt oder nachteilig formulierten Erklärung können sehr weitreichend sein, denn die Unterlassungserklärung
bindet Sie für 30 Jahre. Sie sollten sich deshalb unbedingt an einen Fachmann wenden.
Rufen Sie mich an, wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch erhalten haben. Gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und erarbeiten eine individuelle
Verteidigungsstrategie. An deren Ende steht oftmals das Ergebnis, dass Sie gar nichts oder nur eine erheblich niedrigere Summe bezahlen müssen.