Die Rechtsanwälte Urmann + Collegen mahnen derzeit für die Erotic Planet Wolfgang Embacher GmbH ab. Abgemahnt werden diverse Filme pornographischen Inhalts, die im Rahmen von Internettauschbörsen/P2P-Netzwerken von den Betroffenen zum Download angeboten worden seien. Das Schreiben enthält neben der ermittelten IP-Adresse des Anschlussinhabers eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Darüber hinaus wird der Anschlussinhaber aufgefordert, zur einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit einen pauschalen Vergleichsbetrag zu bezahlen.
Als Betroffener ist Ihnen von einer vorschnellen Zahlung des geforderten Betrags abzuraten. Handelt es sich bei den Dateien um solche im rar- oder zip-Format, ist eine Beweissicherung anhand von sogenannten Hashwerten nicht ohne weiteres möglich.
Auch sollten Sie die Ihnen vorgelegte Unterlassungserklärung in dieser Form nicht unterzeichnen. Sie erkennen den Anspruch sonst in vollem Umfang an, insbesondere drohen Ihnen weitere Schadensersatzforderungen, wenn Sie den Vergleichsbetrag nicht innerhalb der gesetzten Frist überweisen.
Gefährlich ist es jedoch, aus falscher Scham oder Nachlässigkeit das Schreiben einfach beiseite zu legen und die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen zu lassen. In diesem Fall droht Ihnen nämlich eine einstweilige Verfügung bzw. ein Gerichtsverfahren mit erheblich höheren Kosten. Wenden Sie sich deshalb an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der prüft, ob Sie aus rechtlicher Sicht überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können und für Sie gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt. Vor der Heranziehung entsprechender Muster aus dem Internet oder der eigenhändigen Formulierung einer Unterlassungserklärung ist dabei dringend zu warnen – die Konsequenzen einer ungeschickt oder nachteilig formulierten Erklärung können sehr weitreichend sein, denn die Unterlassungserklärung bindet Sie für 30 Jahre. Auch riskieren Sie, dass Ihnen Folgeabmahnungen ins Haus flattern. Sie sollten sich deshalb unbedingt an einen Fachmann wenden.
Rufen Sie mich an, wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Urmann + Collegen erhalten haben. Gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und erarbeiten eine individuelle Verteidigungsstrategie. An deren Ende steht oftmals das Ergebnis, dass Sie gar nichts oder nur eine erheblich niedrigere Summe bezahlen müssen.
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