Abmahnung Rasch Rechtsanwälte für die Universal Music GmbH – Samy Deluxe, Lana del Rey, Helene Fischer

Die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg mahnen für die Universal Music GmbH akutell verschiedene Alben ab, unter anderem „SchwarzWeiss“ von Samy Deluxe, „Born to die“ von Lana Del Rey sowie „Best of“ und „Für einen Tag“ von Helene Fischer. Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, das betreffende Album im Rahmen von Tauschbörsen zum Download im Internet angeboten zu haben. Das Schreiben enthält eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Darüber hinaus wird das Angebot unterbreitet, die Angelegenheit gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages außergerichtlich beizulegen.

 

Als Betroffener sollten Sie aus Angst vor den Forderungen der Gegenseite nicht übereilt handeln. Lassen Sie sich unbedingt fachkundig beraten, bevor Sie vorschnell alle Forderungen der Gegenseite erfüllen. Gefährlich ist es jedoch, die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen zu lassen und untätig zu bleiben. In diesem Fall droht Ihnen eine einstweilige Verfügung bzw. ein Gerichtsverfahren mit erheblich höheren Kosten. Wenden Sie sich deshalb an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der prüft, ob Sie aus rechtlicher Sicht überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können und für Sie gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt. Versuchen Sie sich nicht an der Anpassung entsprechender Muster aus dem Internet oder der eigenhändigen Formulierung einer Unterlassungserklärung – dies gehört in die Hände eines Juristen! Die Konsequenzen einer ungeschickt oder nachteilig formulierten Erklärung können sehr weitreichend sein, denn die Unterlassungserklärung bindet Sie für 30 Jahre.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch erhalten haben, helfe ich Ihnen gerne weiter. Ich bin auf den Umgang mit Abmahnungen spezialisiert und verfüge hierbei über jahrelange Erfahrung.