Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt derzeit für die EMI Music Germany GmbH & Co. KG den Titel „Turn me on“ von David Guetta ab.
Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, den Titel im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. Dies stellt eine unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes dar.
Die Kanzlei fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 450,00 EUR.
Was ist Ihnen als Betroffener zu raten?
Zunächst einmal heißt es Ruhe bewahren, auch wenn dies angesichts der kurz gesetzten Frist, in der Sie die Unterlassungserklärung unterzeichnen und den geforderten Betrag zahlen sollen, nicht immer leicht erscheint.
Wenden Sie sich umgehend an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der prüft, ob Sie rechtlich tatsächlich zur Verantwortung gezogen werden können. Dies gilt insbesonders dann, wenn nicht Sie selbst, sondern andere Haushaltsmitglieder wie z. B. Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder in der Filesharing-Platform aktiv waren. Die Rechtsprechung zur Haftung des Anschlussinhabers ist in diesen Fällen noch sehr uneinheitlich, so dass regelmäßig die Chance besteht, den Anspruch ganz abzuwehren oder den Vergleichsbetrag erheblich zu reduzieren.
Unterzeichnen Sie nicht die Ihnen vorgelegte Unterlassungserklärung!
Diese enthält für Sie nachteilige Regelungen und kann durch einen fachkundigen Rechtsanwalt entsprechend modifiziert und auf bestimmte Mindestvorgaben beschränkt werden. Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung empfiehlt sich in der Regel immer dann, wenn Sie nicht sicher ausschließen können, dass über Ihren Anschluss der behauptete Down- bzw. Upload erfolgt ist. Anderenfalls riskieren Sie, dass die Gegenseite allein wegen der Nichtabgabe der Erklärung eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt bzw. Klage erhebt. Sie finden sich somit schnell in einem Gerichtsverfahren wieder, in dem Ihnen im Falle eines Unterliegens hohe Kosten drohen.
Ändern Sie die Unterlassungserklärung auf keinen Fall eigenhändig anhand von Mustern aus dem Internet ab. Diese sind nicht auf Ihren konkreten Fall zugeschnitten. Die Konsequenzen einer ungeschickt oder nachteilig formulierten Erklärung können sehr weitreichend sein, denn die Unterlassungserklärung bindet Sie für 30 Jahre!
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner erhalten haben, helfe ich Ihnen gerne weiter. Ich bin auf den Umgang mit Abmahnungen spezialisiert und verfüge hierbei über jahrelange Erfahrung. Gerne informiere ich Sie in einem telefonischen Erstgespräch über die Kosten einer anwaltlichen Beratung und Vertretung. Dieses Erstgespräch ist für Sie unverbindlich und selbstverständlich kostenlos.
Mandanten berate und vertrete ich bundesweit.